Individuelle Unterstützung im Alltag, mit dem Ziel, größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erlangen und zu erhalten
Begleitung in der persönlichen und beruflichen Zukunftsplanung
Partizipation/ Empowerment
Sicherstellung einer angemessenen Kommunikation, überwiegend durch Gebärdensprache in angemessenem Sprachregister, je nach Bedarf der betreuten Person
Erarbeitung der Hilfeplanung gemeinsam mit dem betreuten Menschen
Betreuung auf Augenhöhe
Wo? Wann?
Das BEW bietet eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung oder in einer Trägerwohnung innerhalb Berlins an. Außerdem stehen an drei unterschiedlichen Standorten Büroräumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung (Neukölln, Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf). Darüber hinaus werden Termine zu Ämtern, Behörden, Ärzt_innen, Beratungsstellen etc. begleitet. Die Betreuung findet unter der Woche montags bis freitags statt.
Unser Angebot
Der Betreuungsinhalt und -umfang orientiert sich am individuellen Bedarf der Bewohner_innen. Dies beinhaltet in der Regel einen oder mehrere aufsuchende Kontakte in der Wohnung oder in den Büroräumlichkeiten, sowie die Begleitung zu Terminen. Wir bieten Förderung und Unterstützung im alltäglichen Leben und in Krisensituationen.
Je nach Bedarf arbeiten wir mit anderen Trägern, Institutionen, Angehörigen und rechtlichen Betreuungen zusammen, um ein bestmögliches Unterstützungsnetzwerk für die von uns betreuten Personen aufzubauen.
Unser Ziel ist es, den Klient_innen größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben zu ermöglichen und diese zu erhalten.
Wir haben Betreuungskapazitäten für 60 Bewohner_innen.
Das Betreute Wohnen von Sinneswandel gGmbH veranstaltet für Bewohner, Freunde, Angehörige und Interessierte jeden Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr einen offenen Kaffee-Treff im Gehörlosenzentrum, Eduard-Fürstenberg-Saal, 1. Etage Friedrichstraße 12 10969 Berlin
Nutzung des trägerinternen psychosozialen Dienstes und Kriseninterventionsteams
Tagesstrukturierendes Angebot „Markgrafentreff“ Montag bis Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr
Team
Die Betreuung leisten taube, schwerhörige und hörende Mitarbeiter_innen in Gebärdensprache.
Warum?
Jeder Mensch mit Behinderungen hat Anspruch auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Die rechtliche Grundlage bildet die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Einen Anspruch auf Finanzierung dieser sozialpädagogischen Hilfe haben alle Erwachsenen, die zum Personenkreis § 99 SGB IX gehören.
Wie?
In der Regel ist das zuständige Wohnortsbezirksamt (Sozialamt) für die Finanzierung des Wohnplatzes zuständig. Dort wird von dem/der zukünftige/n Bewohner_in oder dem/der gesetzlichen Betreuer_in ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. Die Antragstellung kann bei Bedarf durch uns unterstützt werden.