in der Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung
Wir bieten tauben und schwerhörigen Menschen mit zusätzlicher Behinderung (z.B. kognitiv, seelisch oder körperlich) die Möglichkeit einer sozialpädagogischen Betreuung an. Dies kann entweder in einer betreuten Wohngemeinschaft sein oder im betreuten Einzelwohnen (BEW).
Derzeit haben Betreuungskapazitäten für 47 Menschen in den Wohngemeinschaften, sowie für 60 Menschen im betreuten Einzelwohnen (BEW).