Individuelle Unterstützung im Alltag, mit dem Ziel, größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erlangen
Begleitung in der persönlichen und beruflichen Zukunftsplanung
Familien- und Angehörigenarbeit
Partizipation/ Empowerment
Betreuung auf Augenhöhe
Wo? Wann?
Wir bieten ambulante Betreuung in neun Wohngemeinschaften in verschiedenen Stadtbezirken an. Die Wohngemeinschaften sind betreute Wohnmöglichkeiten mit Assistenz im Alltagsleben und Unterstützungsleistungen nach Wunsch und Bedarf. Die Bewohner_innen mieten jeweils ein WG-Zimmer und anteilig Gemeinschaftsräume, organisieren ihre Verpflegung und die Reinigung der Wohnung selbst und werden nach Bedarf hierbei unterstützt. Die Betreuungszeiten sind in jeder WG unterschiedlich und hängen von den Bedürfnissen der Bewohner_innen ab. Zum Teil gibt es auch eine Nachtbereitschaft.
Unser Angebot
Der Betreuungsinhalt und -umfang orientiert sich am individuellen Bedarf der Bewohner_innen. Wir kommunizieren überwiegend in Gebärdensprache, wir passen uns aber auch an andere Kommunikationsformen an, wenn diese von den Bewohner_innen verwendet werden.
Je nach Bedarf arbeiten wir mit anderen Trägern, Institutionen, Angehörigen und rechtlichen Betreuer_innen zusammen, um ein bestmögliches Unterstützungsnetzwerk für die von uns betreuten Personen aufzubauen.
Unser Ziel ist es, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben der Bewohner_innen durch sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung im Alltag zu ermöglichen.
Wir haben Betreuungskapazitäten für 47 Bewohner_innen in den WGs.
Das Betreute Wohnen von Sinneswandel gGmbH veranstaltet für Bewohner, Freunde, Angehörige und Interessierte jeden Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr einen offenen Kaffee-Treff im Gehörlosenzentrum, Eduard-Fürstenberg-Saal, 1. Etage Friedrichstraße 12 10969 Berlin
Nutzung des trägerinternen psychosozialen Dienstes und Kriseninterventionsteams
Tagesstrukturierendes Angebot „Markgrafentreff“ Montag bis Freitag von 9:00 – 14:00 Uhr
Team
Die Betreuung leisten taube, schwerhörige und hörende Mitarbeiter_innen, wie Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen, Heilerziehungspfleger_innen und Heilpädagog_innen, überwiegend in deutscher Gebärdensprache.
Warum?
Jeder Mensch mit Behinderungen hat Anspruch auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Die rechtliche Grundlage bildet die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Einen Anspruch auf Finanzierung dieser sozialpädagogischen Hilfe haben alle Erwachsenen, die zum Personenkreis § 99 SGB IX gehören.
Wie?
In der Regel ist das zuständige Wohnortsbezirksamt (Sozialamt) für die Finanzierung des Wohnplatzes zuständig. Dort wird von dem/der zukünftige/n Bewohner_in oder dem/der gesetzlichen Betreuer_in ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. Die Antragstellung kann bei Bedarf durch uns unterstützt werden.